Wenn Sie einen Kredit beantragen, ist das Verständnis dessen, was als Ihr Einkommen für die Bank oder den Kreditgeber zählt, von entscheidender Bedeutung. Diese Informationen sind essenziell, um die Kreditwürdigkeit zu beurteilen und die maximale Darlehenshöhe festzulegen, und richten sich an alle Kreditnehmer, die wissen möchten, welche Einnahmequellen bei der Kreditvergabe berücksichtigt werden.

Was genau zählt als Einkommen für einen Kredit?

Bei der Beurteilung Ihrer Bonität und der Vergabe eines Kredits ist das Einkommen die zentrale Kennzahl für Kreditgeber. Es dient als Indikator dafür, ob Sie in der Lage sind, die monatlichen Raten pünktlich zurückzuzahlen. Die Definition von „Einkommen“ ist hierbei jedoch breiter gefasst, als man es sich im ersten Moment vorstellen mag. Es geht nicht ausschließlich um das Nettogehalt aus einer klassischen Anstellung. Vielmehr prüfen Banken und Finanzinstitute verschiedenste Einnahmequellen, um ein möglichst vollständiges und aussagekräftiges Bild Ihrer finanziellen Situation zu erhalten.

Das primäre Ziel eines jeden Kreditgebers ist die Minimierung des Ausfallrisikos. Ein stabiles und ausreichend hohes Einkommen ist die Grundlage dafür. Die Anerkennung bestimmter Einkommensarten kann jedoch von Bank zu Bank variieren, abhängig von deren internen Richtlinien und der Art des Kredits. Grundsätzlich gilt jedoch:

  • Nachweisbarkeit: Jede Einkommensquelle muss zweifelsfrei nachweisbar sein. Belege wie Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder Kontoauszüge sind hierfür unerlässlich.
  • Regelmäßigkeit und Dauerhaftigkeit: Einkünfte, die regelmäßig und auf Dauer erzielt werden, werden von den Kreditgebern bevorzugt. Unregelmäßige oder einmalige Einnahmen finden oft weniger Berücksichtigung.
  • Pfändbarkeit: In manchen Fällen kann die Pfändbarkeit des Einkommens eine Rolle spielen. Dies ist jedoch eher bei speziellen Kreditarten oder in schwierigeren Bonitätsfällen relevant.

Arten von Einkommen, die für einen Kredit relevant sind

Um Ihnen einen klaren Überblick zu verschaffen, welche Einkommensarten bei der Beantragung eines Kredits berücksichtigt werden können, haben wir die gängigsten Kategorien für Sie zusammengestellt:

1. Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit (Angestelltenverhältnis)

Dies ist die klassische und von den meisten Kreditgebern am einfachsten zu bewertende Einkommensquelle. Hierzu zählen:

  • Brutto- und Nettogehalt: Das regelmäßige Gehalt aus einer Festanstellung ist das A und O bei der Kreditvergabe.
  • Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld: Diese Sonderzahlungen werden in der Regel ebenfalls berücksichtigt, jedoch oft mit einem geringeren Prozentsatz als das reguläre Gehalt. Die Nachweisbarkeit über die Gehaltsabrechnungen ist hierbei entscheidend.
  • Überstundenvergütung: Regelmäßig gezahlte Überstunden können unter Umständen als Einkommen angerechnet werden, sofern sie nachweisbar und dauerhaft sind.
  • Provisionen und Boni: Bei vertriebsorientierten Berufen zählen auch Provisionen. Hier wird oft ein Durchschnitt der letzten Jahre oder eine Schätzung des zukünftigen Einkommens herangezogen, was die Bonitätsprüfung etwas komplexer macht.

Nachweis: Die letzten 3-6 Gehaltsabrechnungen, ggf. Arbeitsvertrag, bei variablen Anteilen auch die Einkommensnachweise der letzten 1-2 Jahre.

2. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und Gewerbe

Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ist die Situation oft komplexer, da ihr Einkommen stärker schwanken kann. Kreditgeber benötigen hier detaillierte Nachweise über die Rentabilität des Unternehmens bzw. der freiberuflichen Tätigkeit.

  • Gewinn aus selbstständiger Arbeit: Hier wird in der Regel der steuerlich relevante Gewinn nach Abzug aller Betriebsausgaben als Einkommen herangezogen.
  • Entnahmen: Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften zählen auch die Entnahmen, die dem Lebensunterhalt dienen, als Einkommen, sofern sie aus dem erwirtschafteten Gewinn stammen.
  • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit: Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler oder Berater müssen ihre Einnahmen ebenfalls nachweisen.

Nachweis: Die letzten 2-3 Einkommensteuerbescheide, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) der letzten 1-2 Jahre, ggf. betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) und aktuelle betriebliche Kontoauszüge.

3. Einkommen aus Vermietung und Verpachtung

Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien oder der Verpachtung von Grundstücken können ebenfalls als Einkommen für einen Kredit angerechnet werden. Hierbei wird in der Regel der Nettomietertrag nach Abzug aller Kosten (Instandhaltung, Verwaltung, etc.) berücksichtigt.

  • Mieteinnahmen: Die regelmäßigen Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum oder Gewerbeflächen.
  • Pachteinnahmen: Einnahmen aus der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen oder anderen Objekten.

Nachweis: Mietverträge, Kontoauszüge mit Mieteingängen, Nachweis der abzugsfähigen Kosten (z.B. durch Belege für Instandhaltung, Grundsteuer, etc.).

4. Renten und Pensionen

Rentner und Pensionäre verfügen über ein gesichertes Einkommen, das von Kreditgebern gerne gesehen wird. Hierbei wird zwischen verschiedenen Rentenarten unterschieden:

  • Gesetzliche Altersrente: Die reguläre Rente aus der Deutschen Rentenversicherung.
  • Betriebsrente: Rentenleistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge.
  • Pension: Einkommen von Beamten im Ruhestand.
  • Erwerbsminderungsrente: Diese wird unter Umständen ebenfalls anerkannt, abhängig von der Art und Dauer der Zahlung.

Nachweis: Rentenbescheid, die letzten 3-6 Rentenmitteilungen oder aktuelle Kontoauszüge mit Renteneingang.

5. Sonstige Einkommensarten

Neben den Hauptkategorien gibt es weitere Einkommensarten, die unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden können. Die Anerkennung ist hier oft individueller und hängt von den Richtlinien der Bank ab.

  • Kapitalerträge: Regelmäßige Erträge aus Kapitalanlagen wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Hier wird oft ein jährlicher Durchschnitt oder eine Schätzung der zukünftigen Erträge herangezogen.
  • Unterhaltszahlungen: Regelmäßig bezogener Unterhalt (z.B. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt) kann unter bestimmten Umständen als Einkommen angerechnet werden, sofern die Zahlung gesichert ist.
  • Arbeitslosengeld (ALG I): Das Arbeitslosengeld I ist in der Regel kein Einkommen, das zur Kreditvergabe herangezogen wird, da es zeitlich begrenzt ist. In Ausnahmefällen und bei sehr guter Bonität kann es jedoch unter Umständen als temporäre Unterstützung berücksichtigt werden.
  • Grundsicherung/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (ALG II / Hartz IV): Diese staatlichen Transferleistungen werden in der Regel nicht als Einkommen für einen Kredit anerkannt, da sie primär zur Existenzsicherung dienen und nicht als Rückzahlungsfähigkeit für Kredite ausgelegt sind.
  • Einkünfte aus Minijobs: Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden oft nur mit einem geringen Anteil oder gar nicht angerechnet, da sie meist nicht ausreichen, um die Kreditraten zu decken.

Wichtige Faktoren bei der Einkommensprüfung

Neben der reinen Höhe des Einkommens spielen weitere Faktoren eine Rolle, die Ihre Chancen auf einen Kredit beeinflussen:

  • Anstellungsart und -dauer: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bei einem etablierten Unternehmen ist für Banken oft sicherer als ein befristeter Vertrag oder eine Zeitarbeit. Je länger Sie in Ihrem aktuellen Anstellungsverhältnis sind, desto besser.
  • Bonitätsprüfung (Schufa): Ihre Kreditwürdigkeit, gemessen durch Auskunfteien wie die Schufa, ist entscheidend. Selbst ein hohes Einkommen kann bei negativen Schufa-Einträgen zu einer Ablehnung führen.
  • Feste Ausgaben: Kreditgeber ziehen von Ihrem verfügbaren Einkommen Ihre festen Ausgaben ab (Miete, Strom, Versicherungen, bestehende Kredite etc.). Nur das verbleibende frei verfügbare Einkommen wird zur Berechnung Ihrer Rückzahlungsfähigkeit herangezogen.
  • Haushaltsrechnung: Die Bank erstellt eine Haushaltsrechnung, bei der alle Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt werden. Hierbei wird auch ein gewisser Betrag für den Lebensunterhalt der Haushaltsmitglieder angesetzt.

Übersicht der Einkommenskategorien für Kredite

Kategorie Beschreibung Typische Nachweise Bewertung durch Banken
Nichtselbstständige Arbeit Reguläres Gehalt, Sonderzahlungen, Provisionen, Überstunden. Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag. Hoch, da stabil und gut planbar.
Selbstständige Arbeit / Gewerbe Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, Entnahmen. Steuerbescheide, BWA, GuV. Mittel bis Hoch, je nach Stabilität und Bonität des Unternehmens.
Vermietung und Verpachtung Netto-Mieteinnahmen, Netto-Pachterträge. Mietverträge, Kontoauszüge, Belege für Kosten. Mittel, da Einnahmen schwanken können und Kosten anfallen.
Renten und Pensionen Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Pension. Rentenbescheid, Rentenmitteilungen, Kontoauszüge. Hoch, da in der Regel gesichert und planbar.
Kapitalerträge / Unterhalt Zinsen, Dividenden, regelmäßiger Unterhalt. Kontoauszüge, Nachweise über Anlageerträge, Unterhaltsvereinbarungen. Niedrig bis Mittel, da oft variabel oder zeitlich begrenzt.

Können Sie mit mehreren Einkommensquellen einen Kredit erhalten?

Ja, die Kombination mehrerer Einkommensquellen kann Ihre Chancen auf einen Kredit sogar erhöhen und die Kreditsumme positiv beeinflussen. Wenn Sie beispielsweise ein regelmäßiges Gehalt aus einer Festanstellung beziehen und zusätzlich Mieteinnahmen haben, stellt dies für den Kreditgeber eine zusätzliche Sicherheit dar. Die Bank wird dann das gesamte nachweisbare und regelmäßige Einkommen zur Berechnung Ihrer Kreditwürdigkeit heranziehen.

Bei der Zusammenrechnung der Einkünfte werden von den Kreditgebern jedoch oft nur die Netto-Beträge berücksichtigt, nachdem Steuern und Sozialabgaben abgezogen wurden. Zudem können die Kreditinstitute für die Anrechnung von variableren Einkommensarten (z.B. Provisionen, Mieteinnahmen) interne Abschläge vornehmen, um das Ausfallrisiko zu minimieren.

Was tun, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht oder nicht anerkannt wird?

Sollte Ihr Einkommen für den gewünschten Kreditbetrag nicht ausreichen oder bestimmte Einkommensarten von der Bank nicht anerkannt werden, gibt es mehrere Optionen:

  • Kreditbetrag reduzieren: Beantragen Sie einen geringeren Kreditbetrag, der besser zu Ihrer finanziellen Situation passt.
  • Kredit mit Bürgen oder Mitantragsteller: Die Einbeziehung einer zweiten Person mit gutem Einkommen und einer positiven Bonität kann Ihre Chancen erheblich verbessern. Ein Bürge oder Mitantragsteller teilt sich die Verantwortung für die Rückzahlung des Kredits.
  • Kredit ohne Schufa: In seltenen Fällen und bei bestimmten Anbietern ist es möglich, Kredite ohne Abfrage der Schufa zu erhalten. Dies ist jedoch oft mit höheren Zinsen verbunden und die Einkommensnachweise sind noch strenger.
  • Aufbau der Einkommenssituation: Wenn möglich, versuchen Sie, Ihre Einkommenssituation langfristig zu verbessern, sei es durch Gehaltserhöhungen, eine bessere Anstellung oder den Ausbau weiterer Einkommensquellen.
  • Alternative Finanzierungsformen: Prüfen Sie, ob es alternative Finanzierungsformen gibt, die besser zu Ihrer Einkommensstruktur passen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Was zählt als Einkommen für einen Kredit?

Zählt Kindergeld als Einkommen für einen Kredit?

Kindergeld wird in der Regel nicht als Einkommen für einen Kredit anerkannt. Es handelt sich um eine staatliche Leistung, die zur Unterstützung der Erziehung von Kindern gedacht ist und nicht primär als Mittel zur Kreditrückzahlung dient. Kreditgeber bevorzugen nachweisbare und zur freien Verfügung stehende Einkünfte.

Werden Unterhaltszahlungen vom Ex-Partner als Einkommen berücksichtigt?

Regelmäßig bezogener Unterhalt, wie z.B. Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, kann unter Umständen als Einkommen angerechnet werden. Dies ist jedoch abhängig von der Bank und der Sicherheit der Zahlung. Nachweise wie eine bestehende Unterhaltsvereinbarung oder Gerichtsbeschlüsse sind in der Regel erforderlich.

Was ist mit Einnahmen aus einem Minijob?

Einnahmen aus einem Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze werden von vielen Banken nicht oder nur zu einem sehr geringen Anteil auf das Gesamteinkommen angerechnet. Dies liegt daran, dass diese Einnahmen oft nicht ausreichen, um einen signifikanten Beitrag zur Kreditrückzahlung zu leisten.

Kann ich einen Kredit mit einem befristeten Arbeitsvertrag bekommen?

Ein Kredit mit einem befristeten Arbeitsvertrag ist möglich, aber oft schwieriger zu bekommen. Kreditgeber prüfen hier genau die Restlaufzeit des Vertrages und die Wahrscheinlichkeit einer Verlängerung oder Entfristung. Bei sehr kurzen Befristungen oder fehlenden Aussichten auf Weiterbeschäftigung kann die Kreditvergabe abgelehnt werden.

Wie werden Schwankende Einkünfte bei Selbstständigen bewertet?

Bei Selbstständigen mit schwankenden Einkünften bilden die Kreditgeber oft einen Durchschnitt der Einkünfte der letzten 2-3 Jahre. Alternativ kann auch eine Prognose des zukünftigen Einkommens auf Basis der aktuellen Auftragslage und der wirtschaftlichen Entwicklung herangezogen werden. Dies erfordert aber detaillierte Nachweise und macht die Bonitätsprüfung komplexer.

Zählt Arbeitslosengeld II (Hartz IV) als Einkommen für einen Kredit?

Nein, Arbeitslosengeld II (ALG II oder Hartz IV) wird in der Regel nicht als Einkommen für einen Kredit anerkannt. Diese Leistungen sind für die Deckung des grundlegenden Lebensbedarfs bestimmt und nicht als Grundlage für die Kreditrückzahlung. Kreditgeber suchen nach nachweisbaren Einkünften, die eine zuverlässige Rückzahlung ermöglichen.

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